Mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren wurden umfangreiche Sanktionsmaßnahmen ausgesprochen, welche auch den Bereich der Luftfahrt betreffen.
Mit der Verordnung (EU) 2022/334 des Rates vom 28. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates werden nunmehr auch russische Staatsbürger (unabhängig von mehreren Staatsbürgerschaften) erfasst, die eine Pilotenlizenz PPL, LAPL, SPL oder BPL besitzen oder erwerben möchten oder eine Drohne oder ein Flugmodell betreiben (siehe Artikel 3d der zuvor genannten Verordnung).
Diesen Personen ist es angesichts der Sanktionsmaßnahmen derzeit nicht erlaubt, Ihre Rechte aus Ihrer Pilotenlizenz privat auszuüben oder eine Ausbildung, Schulung oder Prüfung für diese Rechte zu rein privaten Zwecken zu unternehmen.
Weiterhin ist es diesen Personen, die Betreiber:in oder Betreiber:in und zugleich Fernpilot:in sind, nicht erlaubt, Drohnen oder Flugmodelle zu betreiben.
Weitere Informationen können Sie auch den FAQ der EASA bzw. den FAQ der Europäischen Kommission entnehmen.
Bremen ist einer der herausragenden Standorte in der europäischen Luft- und Raumfahrt.
Die Branche bildet einen wesentlichen Stützpfeiler der bremischen Industrie. Führende Industrieunternehmen wie die Airbus Group und OHB SE entwickeln und produzieren in Bremen. Produkte und Bausteine für weltbekannte Projekte werden hier gefertigt, wie etwa die Flügelausrüstung der Airbusflugzeuge, die Ariane-Oberstufe oder das Satellitennavigationssystem GALILEO. Darüber hinaus sind viele kleine und mittelständische Unternehmen und Zulieferbetriebe sowie international renommierte Forschungsinstitute an Bremens Erfolg in der Luft- und Raumfahrt beteiligt. Der City Airport Bremen als Luftfahrtdrehkreuz der Region spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Auch als Ausbildungsstandort für zukünftige Pilot:innen ist Bremen mit den Flugschulen Lufthansa Aviation Training Germany GmbH (European Flight Academy) sowie dem Bremer Verein für Luftfahrt e.V. und dem Hanseatischen Fliegerclub Bremen e.V. gut aufgestellt.
Schauen Sie sich hierzu auch gerne das Video Luft- und Raumfahrt in Bremen an:
Das Referat 33 "Luftverkehr und Flugplätze" gehört zur Abteilung 3 "Häfen und Logistik" bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen (in den Stadtstaaten werden die Ministerien als Senatorische Dienststellen bezeichnet). In dem Referat 33 ist sowohl die Luftfahrtbehörde als auch die Luftsicherheitsbehörde organisiert. Beide Behörden sind zugleich oberste und obere Landesbehörde und damit für Bremen und Bremerhaven zuständig.
Hier geht es direkt zum Kontaktverzeichnis mit den Ansprechpersonen.
Darstellung: Lageplan zur Dienststelle
Die Luftfahrtbehörde Bremen ist zuständig für die ihr übertragenen Aufgaben des Luftverkehrsgesetzes. Hierunter fallen unter anderem die Genehmigung und Überwachung von Flugplätzen, Luftfahrthindernissen, Pilotenlizenzen, Ausbildungseinrichtungen, Luftfahrtunternehmen, Drohnen sowie des Flugbetriebs und der Luftraumnutzung im Land Bremen.
Zusammen mit allen Beteiligten der Luftfahrt arbeiten wir stets an der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Luftverkehrssicherheit.
Die Luftsicherheitsbehörde Bremen ist zuständig für die ihr übertragenen Aufgaben des Luftsicherheitsgesetzes. Hierunter fallen unter anderem die Zuverlässigkeitsüberprüfungen sowie die Genehmigung und Qualitätskontrolle der Sicherungsmaßnahmen am Flughafen Bremen.
Damit unterstützen wir den Flughafen Bremen, die Sicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen.
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